Eherecht

Gepostet am Okt 12, 2018


Ein entscheidender Schritt zur Verwirklichung der rechtlichen Gleichstellung von Frau und Mann bildet das 1988 revidierte Eherecht. Mit der Revision wurde die Frau von der blossen Gehilfin des Mannes zur Gleichberechtigten Ehepartnerin.

Vor 1988 war der Mann das Oberhaupt der Familie er konnte seiner Ehefrau etwa verbieten, Verträge abzuschliessen oder eine Berufstätigkeit aufzunehmen. Die Frau hatte den Haushalt zu führen. Das neue Eherecht basiert auf dem Grundsatz der gleichberechtigten Partnerschaft und der gemeinsamen Verantwortung der Ehegatten für die Erziehung und Betreuung der Kinder und für den Unterhalt der Familie. Die beiden Aufgabenbereiche gelten prinzipiell als gleichwertig, und die Arbeitsteilung bleibt der freien Entscheidung des Paares überlassen. Eine Ausnahme vom Gleichberechtigungsprinzip gab es bei der Namensfrage, dort trat erst 2013 eine gleichstellungsgerechte Regelung in Kraft trat.

Das neue Eherecht wirkte sich bei einer Scheidung oft negativ für die Frauen aus. Ein weiterer Meilenstein in der Familienrechtsrevision war deshalb das neue Scheidungsrecht aus dem Jahr 2000, das für Frauen insbesondere eine gerechtere Regelung der beruflichen Altersvorsorge bringt.

Weitere Informationen:

https://www.ekf.admin.ch/ekf/de/home/themen/buergerliche-und-politische-rechte/zivile-und-buergerliche-rechte.html

Fact-Sheet EKFF: Gleiche Rechte für Frau und Mann

https://www.law-news.ch/2011/05/heirat-das-namensrecht-fuer-ehepaare