Gleichstellung

Gepostet am Okt 12, 2018


Die Gleichstellung von Frau und Mann ist in der Schweiz seit 1981 in der Bundesverfassung verankert. Der Gleichstellungsartikel verpflichtet den Gesetzgeber, für rechtliche und tatsächliche Gleichstellung zu sorgen, und enthält ein direkt durchsetzbares Recht der Frauen auf gleichen Lohn bei gleichwertiger Arbeit.

Der Gleichstellungsartikel geht auf eine 1975, in internationalen Jahr der Frau lancierte Volksinitiative für einen Gleichstellungsartikel in der Bundesverfassung zurück. Bundesrat und Parlament schwächten die Forderungen – in Gestalt eines direkten Gegenentwurfs – etwas ab. Die Initiantinnen zogen ihr Begehren zurück, um den Gegenentwurf nicht zu gefährden; es war damals noch nicht möglich, über Initiative und Gegenentwurf nach der Methode des doppelten Ja mit Stichfrage zu entscheiden. Am 14. Juni 1981 wurde der neue Gleichstellungsartikel von Volk und Ständen mit einem Ja-Anteil von gut 60 Prozent gutgeheissen.
1996 trat das Gleichstellungsgesetz in Kraft. Es konkretisiert den Verfassungsauftrag für das Erwerbsleben und zielt auf die Beseitigung struktureller Benachteiligungen der Frauen (tiefe Löhne, ungleiche Anstellungs- und Karrierechancen, sexuelle Belästigung). Auch gut 20 Jahre nach Inkrafttreten des Gleichstellungsgesetzes ist die Lohngleichheit zwischen den Geschlechtern aber nicht Realität. Frauen ist es immer noch schwierig, sich juristisch gegen ungleiche Löhne zu wehren.

Weitere Informationen:

https://www.edi.admin.ch/edi/de/home/themen/gleichstellung/gleichstellung-von-frau-und-mann.html

https://www.humanrights.ch/de/menschenrechte-themen/diskriminierungsverbot/rechtslage-schweiz/frau-mann/