Geschichte der Frauenbewegung

Gepostet am Okt 12, 2018


Die Frauenbewegung der Schweiz war im 20. Jahrhundert durch den Kampf für das Stimm- und Wahlrecht der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter geprägt. Bis in die heutigen Tage bleiben im Alltag die Lohndiskriminierung und die geschlechtsspezifische Arbeitsteilung aktuell.

In den 1890-er Jahren entstanden bürgerliche Frauenrechtsvereine sowie Zusammenschlüsse von Arbeiterinnen in der Schweiz. Die Frauen wollten Einfluss nehmen auf Gesetzesänderungen und strebten als Mittel dazu das Stimm- und Wahlrecht an. In der Schweizer Demokratie verwehrten die Männern den Frauen dieses Recht jedoch mehrmals in Abstimmungen. Im Zusammenhang mit der Unterzeichnung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) durch den Bundesrat 1968 forderte die neue Frauenbewegung politische Rechte als Menschenrechte gemäss Art. 21 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR), welcher das allgemeine und gleiche Wahlrecht beinhaltet. Die Schweiz führte 1971 als weitaus letztes Land in Europa das Stimm- und Wahlrecht für Frauen auf der nationalen Ebene ein.

Ab den 1920-er Jahren setzten sich progressive Verbände für Frauenerwerbsarbeit und die Berufsbildung ein (Art. 26 AEMR Recht auf Bildung), in der Mitte des 20. Jahrhunderts war aber die Einverdiener-Familie und das Bild der für die Familie engagierten Hausfrau vorherrschend. Mit der neuen Frauenbewegung ab den späten 1960-er Jahren wurde jedoch die geschlechtsspezifische Arbeitsteilung sowie die schlechtere Ausbildung von Frauen und die Lohndiskriminierung kritisiert und zeigt auch heute noch Aktualität (Art. 23 AEMR Recht auf Arbeit und gleichen Lohn). In den Bereichen Schwangerschaftsabbruch, Vergewaltigung in der Ehe und Gewalt gegen Frauen wurde die Selbstbestimmung der Frauen eingefordert.

1981 wurde der Grundsatz der Gleichstellung von Mann und Frau in die Verfassung aufgenommen (Art. 2 AEMR Verbot der Diskriminierung, Art. 8 Schweizerische Bundesverfassung BV).

1989 wurde die Lesbenorganisation (LOS – www.los.ch) gegründet und 2005 wurde im Partnerschaftsgesetz die Registrierung von homosexuellen Paaren ermöglicht (Art. 16 Abs. 7 der Erklärung der sexuellen Menschenrechte 1999, Recht auf freie Partnerwahl).

Die angenommene Abstimmung über die Fristenregelung ermöglicht ab 2002 den legalen Schwangerschaftsabbruch in den ersten drei Schwangerschaftsmonaten (Art. 25 AEMR Recht auf Wohlfahrt; Art 10 BV Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit).

2004 wird eine Mutterschaftsversicherung mit minimalen Rechten für Wöchnerinnen und einem bezahlten Mutterschaftsurlaub angenommen (Art. 25 AEMR Recht auf Wohlfahrt).

http://www.wikipedia.org/wiki/Schweizer_Frauenbewegung

humanrights.ch/de/menschenrechte-themen/gleichstellung/geschichte/frauenrechte-schweiz/

https://demokratie.geschichte-schweiz.ch/frauenrechte-emanzipation.html

https://demokratie.geschichte-schweiz.ch/chronologie-frauenstimmrecht-schweiz.html

http://www.frauennet.ch/index.php/frauen-bewegung/29-frauenstimmrecht-und-frauenbewegung

sexologie.org/sexualrechte.htm

https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_auf_körperliche_Unversehrtheit