Frauenrechte in der Schweiz

Gepostet am Okt 12, 2018


Als 1789 die französische Nationalversammlung die Déclaration des Droits de l’Homme et du Citoyen verkündete, wurden die Frauen ausschliesslich der privaten Sphäre zugeordnet. Deshalb gab es keinen Grund ihnen staatsbürgerliche Rechte zuzuerkennen.

Seit Mitte der Neunzigerjahre des 20.Jahrhundert ist die Frauenfrage fester Bestandteil der allgemeinen Menschenrechtsdiskussion. 1945 wurde in der UNO-Charta das Geschlechterdiskriminierungsverbot postuliert.

Das Beispiel Schweiz:

Zwischen 1860 und 1874 organisierten sich Frauen in der Schweiz das erste Mal zur Frauenbewegung. Dabei wurden zivilrechtliche und politische Gleichstellung für die geplante erste Revision der Bundesverfassung gefordert. Das Stimmvolk nahm 1874 die Revision an, in der jedoch die politischen Rechte der Frauen nicht erwähnt wurden. 139 Frauen reichten 1886 ihre erste Petition an das Parlament ein. Dadurch fanden die Forderungen der Frauen erstmals den Weg in eine Tageszeitung. Im gleichen Jahr wollte die erste Schweizer Juristin die Zulassung zum Anwaltsberuf erhalten, scheiterte damit jedoch vor dem Bundesgericht. 1896 wurde in Genf der Erste Nationale Frauenkongress organisiert. Aufgrund dieses Kongresses wurde die erste Parlamentarische Kommission, welche die Frauenfrage zu untersuchen zum Ziel hatte, gegründet. Um die Jahrhundertwende gründeten sich der „Bund Schweizerischer Frauenverein“ gegen das Frauenstimmrecht und der „Schweizerische Verband fürs Frauenstimmrecht“ für das Frauenstimmrecht. Während des Ersten Weltkrieges leisteten die Frauenverbände die gesamte Sozialfürsorge, weswegen die Frauenbewegung ins Stocken kam. 1918 wurde beim Landesstreik das Frauenstimmrecht gefordert. In mehreren Kantonen wurde zwischen 1919 und 1921 über das Frauenstimmrecht abgestimmt und in allen Kantonen mit grosser Mehrheit abgelehnt. 1945 wurde das Schweizerische Aktionskomitee für das Frauenstimmrecht gegründet.

Die erste Volksabstimmung über das eidgenössische Frauenstimmrecht scheiterte 1959 ganz klar. Dies veranlasste Frauen dazu, in der ganzen Schweiz auf die Strasse zu gehen und zu demonstrieren. Auf kantonaler Ebene konnten erste Erfolge erzielt werden. Einige Kantone nahmen das Frauenstimmrecht zwischen 1959 und 1970 an.

Die Schweiz war eines der letzten europäischen Länder, welches ihrer weiblichen Bevölkerung die vollen Bürgerrechte zugestanden hat. Im Gegensatz zu den anderen Ländern geschah dies durch eine Volksabstimmung. Das politische System in der Schweiz war mitunter ein Grund, weshalb es zu einer späten Umsetzung des Frauenstimm-und Wahlrecht kam. Im Gegensatz zu den anderen Ländern wurde das Frauenstimmrecht durch eine Volksabstimmung eingeführt. Es bedurfte dafür die Mehrheit der stimmberechtigten Männer. Die eidgenössische Abstimmung fand am 7.Februar 1971 statt. Die Vorlage wurde vom männlichen Stimmvolk mit 65.7 % angenommen.

Bis alle Kantone in der Schweiz das Frauenstimm-und Wahlrecht einführten, vergingen jedoch noch einmal 20 Jahre. Appenzell Innerrhoden führte das Stimmrecht der Frauen am 29.April 1990 als letzten Kanton ein, entgegen einem Mehrheitsentscheid der Männer.

Mit dem neuen Kindsrecht erhalten die Frauen 1978 gleichberechtigt die „elterliche Sorge“ über ihre Kinder.

1981 wurde die Gleichberechtigung der Geschlechter in der Verfassung verankert (Art. 8 Bundesverfassung (BV)). Die Stellung der Frau im Verfassungs-, Bürger- und Stimmrecht, sowie in der Sozial-und Zivilgesetzgebung sollte verbessert werden.

1988 trat das neue Eherecht im Zuge der Revision des Familienrechts in Kraft. Dieses führte die Gleichberechtigung der Ehepartner ein. Die Stimme der Frau bekam gleich viel Gewicht, wie die des Mannes. Geschlechtsabhängige Aufgaben, sei dies bei der Betreuung der Kinder, im Haushalt oder beim Familienunterhalt gibt es in der Ehe nicht mehr. Beide Ehegatten haben zudem das Recht, sich scheiden zu lassen.

Das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann trat 1995 in Kraft. Dieses Gesetz bezweckt die Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Frau und Mann. Die Gleichstellung im Erwerbsleben, d.h gleiche Löhne, gleiche Anstellungs-und Beförderungschancen und keine sexuelle Belästigung, sind das Ziel des Gesetzes.

Im Jahr 2000 tritt das neue Scheidungsrecht in Kraft.

2003 wurde ein Kredit für die Finanzhilfe für familienergänzende Kinderbetreuung bewilligt, damit die Eltern Familie und Arbeit/Ausbildung besser vereinbaren können.

Seit dem 1.April 2004 werden Gewalthandlungen in Ehe und Partnerschaft von Amtes wegen als Delikt verfolgt und sanktioniert.

2005 wurde die Mutterschaftsentschädigung eingeführt. Dies bedeutet, dass erwerbstätige Mütter für die ersten 14 Wochen nach der Geburt ihres Kindes 80% des durchschnittlichen früheren Erwerbseinkommens erhalten.

Per 1.Juli 2012 setzte der Bundesrat die neue spezifische Strafnorm gegen Verstümmelung des weiblichen Genitalbereichs in Kraft. Den Tätern droht eine bis zu 10-jährige Freiheitsstrafe und die Verjährungsfrist für die Strafverfolgung wurde auf einheitliche 15 Jahre festgesetzt.

Im Jahre 2013 ist das neue Namensrecht verabschiedet worden, wodurch die Gleichstellung von Frau und Mann auch im Bezug auf das Namensrecht verwirklicht wurde.

Das Schweizer Recht sieht seit 2014 die gemeinsame elterliche Sorge als Regelfall vor.

2017 ratifizierte die Schweiz die Istanbul-Konvention (2014), diese ist das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt.

https://www.humanrights.ch/de/

https://www.kindsrecht.ch/

Historisches Lexikon der Schweiz: http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D16499.php

https://www.admin.ch/gov/de/start.html (Stichwörter: Eherecht, Gleichstellung, Familienergänzende Kinderbetreuung, Mutterschaftsentschädigung, Gemeinsame elterliche Sorge, Häusliche Gewalt)

https://www.ahv-iv.ch/p/6.02.d

https://www.kesb-zh.ch/gemeinsame-elterliche-sorge

http://istanbulkonvention.ch/

https://de.wikipedia.org/wiki/Frauenstimmrecht_in_der_Schweiz